DGV-GolfProtect

Alle Vorteile der DGV-GolfProtect

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Sorgenfreies Golfen

Damit alle Golfspieler* sorgenfrei golfen können, wurde zusammen mit der HanseMerkur die DGV-GolfProtect entwickelt. Sie deckt Schäden ab, die durch abirrende Golfbälle beim Spiel auf einer dem DGV angeschlossenen Golfanlage entstehen – auch solche, die Ihre private Haftpflichtversicherung nicht übernimmt.
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Weltweiter Schutz

Der Versicherungsschutz ist ab sofort bis zum 31.12.2024 gültig und enthält neben einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro im Schadenfall auch den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz im Ausland**. Dies ermöglicht Ihnen ein sorgenfreies Golfen im Urlaub und auf Reisen.
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Direkt abschließen

Die DGV-GolfProtect ist ab sofort exklusiver Bestandteil des DGV-Special 2024 und kann über www.golf.de/dgvspecial abgeschlossen werden.
Männchen

Automatisch Versicherte

Teilnehmer* an Schnupperkursen, Kinder- und Jugendtrainings sowie alle Golfspieler bis zum 18. Lebensjahr sind automatisch über den Deutschen Golf Verband (DGV) abgesichert.
* Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter
** Gilt für alle Personen, die in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub organisiert sind
 

Sie sind sich nicht sicher, warum es sinnvoll ist, die DGV-GolfProtect abzuschließen?

Hier ein Beispiel:

Beim gemeinsamen Golfspiel schlägt Manfred K. aus dem Rough heraus einen Ball und trifft die Mitspielerin Angela B. in Augen- und Stirnhöhe. Angela B. verlangt von Manfred K. Schadensersatz für die beschädigte Brille, Heilungskosten, Arzneimittel, Verdienstausfall und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 29.000 EUR. Der Privat-Haftpflicht-Versicherer von Manfred K. lehnt die Regulierung ab, weil der Versicherer bei Manfred K. kein Verschulden sieht. Die DGV-GolfProtect von Manfred K. reguliert den Schaden unabhängig von der Verschuldensfrage direkt. Der Fall muss deshalb nicht vor Gericht und Angela B. erhält Schadensersatz.

DGV-GolfProtect ist Bestandteil des DGV-Special 2024

Das DGV-Special 2024 enthält Ihre persönliche HCPI-Platzierung, den Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect, exklusive Vorteile von DGV-Partnern sowie die Gewinnchance auf attraktive Golfpreise.

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Ihren Versicherungsschutz DGV-GolfProtect können Sie für das Jahr 2024 ab sofort und nur digital über www.golf.de/dgvspecial abschließen.

Jetzt DGV-Special 2024 abschließen

Wichtige Dokumente zu Ihrem DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz

Leistungsübersicht 2024 (PDF)
Versicherungsbedingungen 2024 (PDF)
 
Sollte es doch einmal notwendig sein, nutzen Sie das Formular Schadenanzeige für Ihre Schadenmeldung. Bitte füllen Sie die Schadenanzeige aus und senden diese per E-Mail an die im Formular benannte E-Mail-Adresse.
Schadenanzeige 2024 (PDF)

FAQ

Wie kann ich meinen Versicherungsschutz für das Jahr abschließen?
+

Ihr Versicherungsschutz DGV-GolfProtect ist ab 2024 Bestandteil des DGV-Special 2024.  Sie können Ihren Versicherungsschutz nur digital über www.golf.de/dgvspecial abschließen.

Wer haftet, wenn durch einen abirrenden Golfball z. B. ein Auto auf dem Clubparkplatz beschädigt wird?
+

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht auch für den entstandenen Schaden. Trifft ein Golfspieler mit dem von ihm geschlagenen Ball bspw. ein Auto, ist zunächst er aus seinem Privatvermögen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Dass beim Schlag die Golfregeln eingehalten wurden, wird von der Rechtsprechung in der Regel nicht als haftungsausschließend gewertet, da auch in diesem Fall mit dem Fehlgehen eines Schlages gerechnet werden muss. Das Risiko, mit dem Privatvermögen für einen verursachten Schaden einstehen zu müssen, kann durch den Abschluss etwa einer Privathaftpflichtversicherung vermieden werden.

Welche Versicherungen für Golfspieler bestehen über den DGV?
+

Zugunsten der Golfspieler hält der DGV eine Haftpflichtversicherung vor.

Wer ist versichert?

Versichert sind Golfspieler, die das DGV-Special 2024-Angebot für das laufende Kalenderjahr entweder gegen Bezahlung oder alternativ Erteilung einer Werbeeinwilligung gebucht haben.

Darüber hinaus sind automatisch, also ohne weitere erforderliche Initiative, folgende Personengruppen versichert:

- Teilnehmer an Schnupperkursen

- Probemitglieder bei einer Probemitgliedschaft von bis zu sechs Monaten

- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf der Golfanlage sowie bei Teilnahme an Kinder- und Jugendtrainings, am Konditionstraining und sonstigen Ausgleichssportarten.

Was passiert, wenn ich meine Werbeeinwilligung widerrufe?
+

Sofern Sie die Werbeeinwilligung für das DGV-Special 2024 widerrufen und auch keine Bezahlung für das DGV-Special 2024 erfolgt ist, erlischt der Versicherungsschutz mit Widerruf.

Welche Schadenfälle werden im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen?
+

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Ausübung des Golfsports. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils mit Betreten der Golfanlage und endet mit dem Verlassen derselben. Er setzt voraus, dass Schädiger und Geschädigter personenverschieden sind. Typischer Schadenfall z.B. ist das ungewollte Abweichen des geschlagenen Balles von der vorgesehenen Flugbahn, das zur Beschädigung eines auf dem Parkplatz abgestellten fremden Pkw führt. Schäden durch abirrende Golfbälle gelten im Sinne des Vertrages als durch den Golfspieler verursacht. Schäden, die sich der Verursacher selbst bzw. an eigenen Rechtsgütern zufügt, sind vom Versicherungsumfang nicht erfasst.

Wer reguliert den Schaden, wenn der Schädiger auch eine eigene Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat?
+

Versicherungsschutz über den DGV besteht nur, sofern kein anderer Versicherungsschutz vorgeht, bspw. die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers. Der Schädiger muss also zunächst den Schaden bei seinem eigenen Haftpflichtversicherer melden. Lehnt der Privathaftpflichtversicherer gegenüber dem Schädiger die Eintrittspflicht ab, kann der Schaden hier gemeldet werden.

Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?
+

Ja, der Schutz im Ausland gilt für alle Personen, die in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub organisiert sind.

Ist bei der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart?
+

Es ist grundsätzlich eine allgemeine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Versicherungsfall vereinbart. Für einzelne versicherte Ereignisse oder Personengruppen ist eine spezielle Selbstbeteiligung genannt. Einzelheiten dazu können Sie den „Versicherungsbedingungen“ entnehmen.

Sind auch Schäden abirrender Golfbälle versichert, die durch unbekannte Golfspieler verursacht werden?
+

Ist der Golfspieler, dessen abirrender Golfball den Schaden verursacht hat, nicht bekannt, kann eine Schadensregulierung leider nicht erfolgen.

Was muss ich bei einem Haftpflichtschaden veranlassen?
+

Der Schädiger meldet den Schaden seinem Privathaftpflichtversicherer, wenn ein solcher vorhanden ist.

Lehnt dieser die Deckung gegenüber dem Schädiger ab oder besteht keine Privathaftpflichtversicherung, ist vom Schädiger die Schadenanzeige auszufüllen und an die Funk Versicherungsmakler GmbH, Hamburg, zu übermitteln. Der Schadenanzeige ist die schriftliche Ablehnung des Haftpflichtversicherers des Schädigers beizufügen. Die weitere Schadenabwicklung erfolgt über die Funk Versicherungsmakler GmbH. Der DGV selbst ist nicht involviert und kann keine Informationen zum Sachstand erteilen.

 

Muss ich Mitglied in einem Golfclub sein, um den Versicherungsschutz der DGV-GolfProtect zu erhalten?
+

Nein, Sie benötigen lediglich einen Golf.de-Account und haben das DGV-Special 2024 abgeschlossen.

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Recovery-PUK vergessen oder verloren habe?
+

Durch einen z.B. Gerätewechsel (neues Smartphone/Tablet) kann es sein, dass Sie keine Recovery-PUK haben und daher Ihren Verimi-Account aus Sicherheitsgründen nicht mehr nutzen können. In solchen Fällen gibt Verimi folgende Vorgehensweise vor, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu deaktivieren. Bitte, beachten Sie, dass Sie diesen Prozess NICHT über die Verimi-App starten dürfen:

  1. öffnen Sie in Ihrem Internet-Browser http://verimi.de
  2. gehen Sie dann auf
    “Passwort neu setzen” 
    und geben Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie die Eingabe mit “Passwort neu setzen
  3. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Absender:
    verimi@verimi.de und dem Betreff: “Bitte um Bestätigung: Setzen Sie Ihr Passwort zurück”. Bitte klicken Sie auf den Bereich “Passwort zurücksetzen” in der E-Mail.
  4. Sie werden im Internet-Browser aufgefordert ein Passwort zu vergeben. Bitte vergeben Sie ein neues Passwort, welches den
    System-Anforderungen entspricht.
  5. Nach der Eingabe des neuen Passwortes erhalten Sie im Browser die Aufforderung “Bitte bestätigen Sie diese Transaktion in Ihrer Verimi App.” Beachten Sie an dieser Stelle den Punkt 6.
  6. Sie klicken auf “Probleme mit Ihrem Account?”, danach “Verbundenes Gerät trennen” und dann weiter auf “Haben Sie Ihren PUK verloren?” und anschließend klicken Sie auf ”2FA-Deaktivierungs-E-Mail senden”
  7. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Absender: verimi@verimi.de
    Betreff: ”Bitte bestätigen Sie die Deaktivierung Ihrer Zwei-Faktor-Authentifizierung” In dieser E-Mail klicken Sie bitte auf “2FA deaktivieren”.
  8. Im Internet-Browser erscheint die Bestätigung über die erfolgreiche Deaktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihren Verimi-Account mit dem Text: IHRE ZWEI-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG WURDE DEAKTIVIERT
  9. Sie erhalten im Nachgang eine E-Mail mit dem Betreff “Hinweis von Verimi: Sicherheitseinstellungen wurden geändert” 

Da das geänderte Passwort nicht gespeichert wurde, vergeben Sie bitte nun ein neues Passwort über
“Passwort neu vergeben”. Im Anschluss können Sie sich nun wieder über mit Ihren neuen Zugangsdaten anmelden

Hinweis: Da Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung
(2FA) für Ihren Verimi-Account deaktiviert haben, wurden aus Sicherheitsgründen auch alle verifizierten Ausweisdokumente gelöscht. Sie können die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) erneut aufsetzen und Ihre Ausweisdokumente erneuern.

Kontakt

 
      • Sie haben noch weitere Fragen rund um den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz?

        Kontaktieren Sie uns unter golfprotect@dgs.golf.de